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ZPO § 496 Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll

ZPO § 496 Einreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu Protokoll

[ Auszug: Die Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich einzureiche ... ]